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Aufgaben

Personal

Personal in MAK171,37
Auszubildende23
Teilzeitquote (ohne Anwärter)31,7 %

Stand 01.01.2024

Besteuerung von natürlichen Personen und Personengesellschaften

Das Finanzamt Nürnberg-Nord ist in seinem Amtsbezirk zuständig für die Besteuerung von natürlichen Personen und Personengesellschaften.
Dazu gehören die folgenden Festsetzungen und Feststellungen:

  • Einkommensteuer
  • Lohnsteuer und Kirchenlohnsteuer
  • Solidaritätszuschlag
  • Arbeitnehmersparzulage
  • Umsatzsteuer
  • Gewerbesteuer (Messbetrag)
  • Investitionszulage

Zuständigkeit des Finanzamts Nürnberg-Süd

Folgende Aufgaben werden für ganz Nürnberg vom Finanzamt Nürnberg-Süd erledigt:

  • Abwicklung des Zahlungsverkehrs
  • Veranlagung und Feststellungen für steuerpflichtige natürliche Personen ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland
  • Steuerfahndungsprüfung
  • Verfolgung von Steuerbußgeld- und Strafsachen

Zuständigkeit des Zentralfinanzamts Nürnberg

Für folgende steuerliche Aufgaben im Amtsbezirk des Finanzamts Nürnberg-Süd ist das Zentralfinanzamt Nürnberg zuständig.

  • Körperschaftsteuer (einschließlich Lohnsteuer)
  • Rennwett- und Lotteriesteuer
  • Einheitsbewertung des Grundbesitzes, Fortführung des Grundbesitzkatasters
  • Besteuerung der im Ausland ansässigen Werkvertragsunternehmen aller Rechtsformen (außerhalb der Baubranche) und deren Arbeitnehmer sowie die Lohnsteuererhebung (§ 38 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG) und Einkommensbesteuerung der ausländischen Verleiher außerhalb des Baubereichs
  • Besteuerung der in Ungarn ansässigen Werkvertragsunternehmer aller Rechtsformen (Baubranche) und deren Arbeitnehmer sowie die Lohnsteuererhebung bei den ungarischen Verleihern im Baubereich (§ 38 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG) und Einkommensbesteuerung der ungarischen Leiharbeitnehmer
  • Betriebsprüfung der Körperschaften, der Kreditinstitute, sowie der Spar- und Darlehenskassen, der Versicherungsunternehmen und der Versorgungsbetriebe
  • Bodenschätzung (amtlicher landwirtschaftlicher Sachverständiger und Vermessungsbeamter)
  • Pfandverwertung

Weitere zuständige Finanzbehörden

die folgenden steuerlichen Aufgaben im Amtsbezirk des Finanzamts Nürnberg-Nord werden durch weitere Finanzbehörden erledigt: