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Öffentliche Zustellungen

Bekanntgabe von Verwaltungsakten gemäß § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG)

 

Hinweis

Durch die öffentliche Zustellung können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.
Personen, die ein berechtigtes Interesse nachweisen, können die Gründe für die öffentliche Zustellung unter der in der Spalte "Kontakt" angegebenen Telefondurchwahlnummer erfragen.

1 Eintrag, sortiert nach Bekanntgabezeitraum.

Lfd. Nr. Name steuerpflichtige Person/Firma, letzte bekannte Adresse, Steuernummer der steuerpflichtigen Person/Firma Verwaltungsakt/e Bekanntgabezeitraum Kontakt
1 Pischi, Tino
Inn Cramer-Klett-Str 18, 90403 Nürnberg,
StNr.:238 / 258 / 61157

Einspruchsentscheidung über die Einsprüche vom 10.11.2023 gegen die Festsetzung der Einkommensteuer, Umsatzsteuer und des Gewerbesteuermessbetrags 2021 vom 01.12.2025

26.11.2025 bis 11.12.2025 0911 3998 - 292