Amtsbezirk
Die Zuständigkeit für die Besteuerung von natürlichen Personen und Personengesellschaften mit Wohnsitz bzw. Sitz in Nürnberg ist zwischen den Finanzämtern Nürnberg-Nord und Nürnberg-Süd aufgeteilt. Entscheidend ist dabei, in welchem Stadtbezirk sich der Wohnsitz bzw. Sitz des Steuerpflichtigen befindet.
Die Namen der mit ihrer Bezirksnummer gekennzeichneten Stadtbezirke finden Sie in der anschließenden tabellarischen Übersicht.