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Photovoltaikanlagen

Wichtig!

Auch private Hausbesitzer werden steuerlich zum Unternehmer mit entsprechenden Pflichten, wenn sie eine Photovoltaikanlage errichten und den erzeugten Strom in das öffentliche Netz einspeisen.

Einkommensteuer und Umsatzsteuer

Formulare

Bitte beachten Sie:

Wird der durch die PV-Anlage erzeugte Strom an einen Netzbetreiber oder an einen Dritten verkauft, liegt aus steuerlicher Sicht in der Regel eine gewerbliche Tätigkeit vor. Betreiberinnen und Betreiber einer Photovoltaikanlage sind daher grundsätzlich zur Anzeige der Eröffnung eines gewerblichen Betriebs oder einer Betriebstätte und zur Übermittlung eines Fragebogens zur steuerlichen Erfassung verpflichtet (§ 138 Absatz 1 und 1b der Abgabenordnung).

Nach BMF-Schreiben vom 12.06.2023 ist dies jedoch nicht erforderlich, wenn Betreiberinnen und Betreiber von Photovoltaikanlagen die diesbezügliche Erwerbstätigkeit ab dem 01.01.2023 aufgenommen haben und

  • Gewerbetreibende im Sinne des § 15 EStG sind und der Betrieb sich auf das Betreiben von nach § 3 Nummer 72 EStG begünstigten Photovoltaikanlagen beschränkt, und
  • in umsatzsteuerlicher Hinsicht Unternehmer sind, deren Unternehmen sich ausschließlich auf den Betrieb einer Photovoltaikanlage im Sinne des § 12 Absatz 3 Nummer 1 Satz 1 UStG sowie ggf. eine steuerfreie Vermietung und Verpachtung nach § 4 Nummer 12 UStG beschränkt und die die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG anwenden.

Die erforderliche Software stellt die Steuerverwaltung kostenlos zur Verfügung. Nähere Informationen dazu finden Sie in unserer Rubrik Elster.

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