Steuerfahndung (Steufa)
Die Steuerfahndung wird bei Verdacht auf Vorliegen einer Steuerstraftat, insbesondere Steuerhinterziehung tätig. Sie ermittelt sowohl die Besteuerungsgrundlagen als auch die strafrechtlich bedeutsamen Tatumstände. Als Ermittlungsperson der Staatsanwaltschaft können die Beamten und Beamtinnen der Steuerfahndung strafprozessuale Maßnahmen wie z.B. Hausdurchsuchungen durchführen.
Häufig gestellte Fragen und Antworten
Formular für die Anzeige einer Steuerhinterziehung
Zuständig für den Amtsbezirk des Finanzamts Nürnberg-Nord ist die Steuerfahndungsprüfungsstelle beim Finanzamt Nürnberg-Süd.
Bitte beachten Sie die abweichende Telefonnummer im Kopf der nachstehenden Tabelle!
Ihre Ansprechpersonen beim Finanzamt Nürnberg-Süd
Aufgabenbereich | Telefon 0911 248 + Nebenstelle |
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Bereitschaftsdienst | 2990, 2991 |
Steuerfahndung (Kanzlei) | 2397 |