Steuerfahndung (Steufa)
Die Steuerfahndung wird bei Verdacht auf Vorliegen einer Steuerstraftat, insbesondere Steuerhinterziehung tätig. Sie ermittelt sowohl die Besteuerungsgrundlagen als auch die strafrechtlich bedeutsamen Tatumstände. Als Ermittlungsperson der Staatsanwaltschaft können die Beamten und Beamtinnen der Steuerfahndung strafprozessuale Maßnahmen wie z.B. Hausdurchsuchungen durchführen.
Häufig gestellte Fragen und Antworten
Formular für die Anzeige einer Steuerhinterziehung
Ihre Ansprechpersonen beim Finanzamt Nürnberg-Süd
| Aufgabenbereich | Telefon 0911 248 + Nebenstelle |
|---|---|
| Bereitschaftsdienst | 2990, 2991 |
| Steuerfahndung (Kanzlei) | 2397 |
DerBereitschaftsdienst ist für telefonische oder persönliche Anzeigen und Mitteilungen von Montag bis Donnerstag 8:00 - 16:00 Uhr und Freitag 8:00 - 12:00 Uhrerreichbar.
