Betriebsprüfung (BP)
Betriebsprüfer/innen überprüfen die erklärten Besteuerungsgrundlagen von Betrieben und deren Inhabern vor Ort an Hand von Unterlagen, insbesondere der Buchführung und den dazugehörenden Belegen. Vorgänge des Betriebs und anderer Einkunftsarten werden auf ihre steuerliche Bedeutung überprüft. Gewichtige Feststellungen gehen in den Prüfungsbericht ein und bilden die Grundlage für die endgültige Steuerfestsetzung durch den Innendienst. Über Zusammenhänge des geprüften Falles mit Dritten können Kontrollmitteilungen gefertigt werden.
Zuständig für die Betriebsprüfung der Körperschaften, der Kreditinstitute sowie der Spar- und Darlehenskassen, der Versicherungsunternehmen und der Versorgungsbetriebe ist das Zentralfinanzamt Nürnberg.
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Ihre Ansprechpersonen beim Zentralfinanzamt Nürnberg
Aufgabenbereich | Telefon 0911 3998 + Nebenstelle |
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