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Kapitalertragsteuer

Hinweis

Kapitalertragsteueranmeldungen müssen grundsätzlich elektronisch nach Maßgabe der Steuerdaten-Übermittlungsverordnung an die Finanzverwaltung übermittelt werden (§ 45a Abs. 1 Satz 1 EStG). Hierfür ist eine Registrierung bei Mein ELSTER erforderlich.

Die Verwendung des Papiervordrucks ist nur noch in Ausnahmefällen mit vorheriger Zustimmung des Finanzamts zur Vermeidung unbilliger Härten zulässig.