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Einführung der E-Rechnung ab 1. Januar 2025

|   Finanzämter

Mit der Einführung der E-Rechnung zum 1. Januar 2025 macht Deutschland die E-Rechnung zum Standard für Abrechnungen im Wirtschaftsverkehr.

Eine E-Rechnung ist eine elektronische Rechnung, die in einem vorgegebenen strukturierten Daten-Format im Sinne der europäischen Normenreihe EN 16931 erstellt, übermittelt und empfangen wird. Damit wird zugleich eine automatisierte Weiterverarbeitung gewährleistet. Ab 1. Januar 2025 wird die Entgegennahme von E-Rechnungen für im Inland steuerbare Umsätze, wenn es sich bei den Beteiligten um inländische Unternehmen handelt (sog. B2B-Umsätze im Inland) zur Pflicht.

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